Klagen gegen Berliner Energieanbieter Flexstrom

Dem Stromanbieter Flexstrom wird vorgeworfen, seine Preisänderungen nicht deutlich genug angekündigt zu haben, und es werden daher klarere Aussagen vom Berliner Unternehmen erwartet. Denn der Energieversorger Flexstrom verschickte an seine Kunden einzig ein Faltblatt, das wie ein Werbeflyer aussah. Die Preisänderung war zwischen diversen anderen Daten versteckt. Allein das Layout des Anschreibens veranlasste viele Flexstrom Kunden, das Dokument achtlos zu vernichten. Bei einer Vertragsänderung vor Beendigung der Vertragslaufzeit würde dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Flexstrom wird demzufolge vorgeworfen, diese Änderung bewusst verschleiert zu haben.

Das Berliner Unternehmen wurde 2004 gegründet und 2008 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Flexstrom schließt den Betrieb von Atom- oder Kohlekraftwerken vehement aus. Der Energieanbieter bietet neben einem Energiemix auch reinen Ökostrom an. Seinen Strom verkaufte der Versorger als Prepaid-Strompaket an seine Kunden, die also im Voraus zahlen mussten, doch die Rechnung ging nicht auf. Um in Zukunft zweischneidigen Informationen wie der untransparenten Benachrichtigung über die Preiserhöhung vorzubeugen, wurde Flextrom zur Unterzeichung einer entsprechenden Unterlassungserklärung verpflichtet. Was also für die Kunden von einschneidendem Belang bezüglich ihrer Stromtarife ist, muss von nun an seitens des Stromversorgers deutlich weitergegeben werden.

Nicht nur bei Flexstrom, insgesamt warnen zahlreiche Verbraucherschutzorganisationen vor Energieanbietern, die ihre Strompakete im Voraus zur Rechnung stellen: Einerseits verringert ein festgelegter Mindestverbrauch den Anreiz zum Strom sparen, und andererseits gibt es bei dem Prinzip der Vorkasse immer ein Insolvenzrisiko.

 

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